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   VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07   

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VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07 (https://dejure.org/2007,29107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 TG 1824/07 (https://dejure.org/2007,29107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 TG 1824/07 (https://dejure.org/2007,29107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Konkurrentenstreit - Bewerbungsverfahrensanspruch - zur Beteiligung des Personalrats an der Stellenausschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Konkurrentenstreit - Bewerbungsverfahrensanspruch - zur Beteiligung des Personalrats an der Stellenausschreibung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Denn der Antragsteller wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).

    Das Gericht kann lediglich überprüfen, ob der Dienstherr die Grenzen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung überschritten hat, nämlich ob er den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat ( vgl. zu diesen allgemein anerkannten Kriterien nur Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl 1994, 593 = ESVGH 44, 158).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Denn der Antragsteller wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Denn der Antragsteller wird im Ergebnis durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - sowie Beschluss vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. August 2007 - 9 G 979/07 (V) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
  • VGH Hessen, 31.10.2006 - 1 TG 1553/06
    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 31. Oktober 2006 (- 1 TG 1553/06 -) angedeutet hat, gehören zur Personalplanung im Sinne von § 81 Abs. 3 Satz 3 HPVG deshalb nur allgemeine Planungsmaßnahmen im Bereich der Personalbedarfsfeststellung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung und des Personaleinsatzes.
  • VGH Hessen, 29.08.1990 - HPV TL 1928/88

    Personalrat: Beteiligung an einer Stellenausschreibung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Das spricht dafür, auch die Erstellung eines Anforderungsprofils oder die Ausschreibung einer zur Verfügung stehenden Planstelle nicht als Maßnahme der Personalplanung einzustufen und ein Beteiligungsrecht des Personalrats zu verneinen (so auch im Ergebnis - allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt der Personalplanung - Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 1990 - HPV TL 1928/88 - NVwZ-RR 1991, 572).
  • VGH Hessen, 05.12.1996 - 22 TL 1592/96

    Vorübergehender Verzicht auf Planstelle als Gegenstand

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) in dem Verzicht auf eine Stellenbesetzung und dem Antrag auf stattdessen zu gewährende Geldmittel eine Maßnahme der Personalplanung gesehen hat (Hess. VGH, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 22 TL 1592/96 -), denn mit dem Verzicht auf die Stelle einher ging eine Prognoseentscheidung dergestalt, dass der Bedarf der Schule für das bevorstehende Schuljahr mit dem vorhandenen Personal gedeckt werden kann und ansonsten für die Schule zusätzliche Geldmittel nützlicher sind, und dies mag man als "Personalplanung" ansehen können.
  • VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2244/87

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei der Verwendung freier Haushaltsmittel -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2007 - 1 TG 1824/07
    Ähnlich hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof - Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) - in seinem Beschluss vom 15. November 1989 (- HPV TL 2244/87 -) geäußert, indem er unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Personalplanung als eine Prognose definiert, die versuche, den Personalbedarf für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln.
  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Denn bei der Ausschreibung einer einzelnen Stelle handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Personalplanung im Sinne des § 81 Abs. 3 HPVG, wie der Senat - ebenfalls in Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt - in seinem Beschluss vom 21. November 2007 (1 TG 1824/07) umfassend dargelegt hat.
  • VG Wiesbaden, 28.01.2009 - 8 L 682/08

    Rechtliche Qualifizierung eines Vorab-Ausschlusses eines Bewerbers um eine

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an, der hierzu in seinem Beschluss vom 21.11.2007 - 1 TG 1824/07 - Folgendes ausgeführt hat:.
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